Verbandsrichterschulung in Lonnig: Ein Tag voller Praxis und Theorie
Am Samstag, den 15. Juni 2024, fand in Lonnig, Kreis Mayen-Koblenz, eine Verbandsrichterschulung zum Thema „VGPO / VPSO“ statt. Veranstaltet wurde das Event vom Jagdgebrauchshundverband Rheinland-Pfalz unter der Leitung von Manfred Marschall. Rund 60 Teilnehmende, darunter Verbandsrichterinnen und -richter, Richteranwärter sowie interessierte Hundeführerinnen und Hundeführer, nahmen an der Schulung teil.
Die Schulung begann um 10:30 Uhr mit einem theoretischen Teil, der von Friedhelm Röttgen, dem Vizepräsidenten des JGHV, geleitet wurde. Röttgen führte die Teilnehmenden anhand anschaulicher Beispiele aus der Praxis des Richterwesens durch die Paragrafen der Prüfungsordnungen VGPO (Ordnung für Verbandsgebrauch) und VPSO (Verbandsprüfung nach dem Schuss). Die theoretischen Grundlagen wurden detailliert erläutert, um den Teilnehmenden ein tiefes Verständnis der Prüfungsordnungen zu vermitteln.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen, das bei bestem Grillwetter stattfand, begann der praktische Teil der Schulung. Hierbei wurden verschiedene Übungen durchgeführt, die typische Prüfungssituationen simulierten. Zu den Übungen gehörten die Zahnkontrolle, Gehorsamsübungen und das Bringen eines Fuchses über ein Hindernis.
Die Schulung wurde von Ursula Weber, einem erfahrenen Vorstandsmitglied und Verbandsrichterin, vorbereitet und organisiert. Ihre Expertise und sorgfältige Planung trugen maßgeblich zum Erfolg der Veranstaltung bei.
Die Verbandsrichterschulung in Lonnig bot den Teilnehmenden eine wertvolle Gelegenheit, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu erweitern und sich intensiv mit den Prüfungsordnungen und deren praktischer Anwendung auseinanderzusetzen.
Foto anbei, v. l. n. r.: JKA-Präsident Frank Wagner, der neue Geschäftsführer Martin Rückert, die bisherige Geschäftsführerin Dr. Gertrud Helm, Alexander Flierl, MdL Fotonachweis: U. Wittmann
Am 25.07.2023 fand in Hackenheim eine außerordentliche Mitgliederversammlung des JGHV- Landesverbands Rheinland-Pfalz statt. Anlass war die Regierungsvorlage zur Novelle des Landesjagdgesetzes, die im Zuge des Anhörungsverfahrens auch dem JGHV-Landesverband Rheinland-Pfalz als anerkannte Vereinigung der Jägerinnen und Jäger zur Stellungnahme zuging.
Die Versammlung hat einstimmig beschlossen, den Vorstand des JGHV-Landesverbandes mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme an die Landesregierung zu beauftragen. Der Beschluss der Versammlung wurde durch die anwesenden Vertreter des Bundespräsidiums des Jagdgrauchshundverbandes, Präsident Karl Walch und Vizepräsident Friedhelm Röttgen, ausdrücklich unterstützt. In mehreren Arbeitsgruppen werden nun Positionen, insbesondere zu den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen zum Einsatz, zur Ausbildung sowie zum Nachweis der Brauchbarkeit der Jagdhunde, erarbeitet.
Manfred Marschall als Vorsitzender des JGHV Landesverbands Rheinland-Pfalz betont: „Geeignete und brauchbare Jagdhunde sind für eine tierschutzgerechte Jagd unverzichtbar. Die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz treten dafür ein, dass sowohl die Ausbildung als auch der Einsatz und der Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden nach eindeutigen und tierschutzgerechten Maßstäben erfolgen muss. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht. Es gilt jetzt, die Kompetenz der Jagdgebrauchshundevereine in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und die richtigen Impulse zu setzen.“
Einen wesentlichen Änderungsbedarf der Gesetzesvorlage sieht der JGHV-Landesverband Rheinland-Pfalz bei der Ausbildung und Prüfung der Jagdhunde für die Wasserarbeit und der Baujagd. Darüber hinaus sollen in der Stellungnahme die Regelungen zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden, sowie weitere grundsätzliche Aspekte im Bereich der jagdrechtlichen Regelungen inhaltlich aufgegriffen werden.
JGHV-Landesverband Rheinland-Pfalz
Hintergrund:
Die Stellungnahmen zum Regierungsentwurf für ein neues Landesjagdgesetz in Rheinland-Pfalz können von den angehörten Verbänden bis Mitte Oktober 2023 bei der Landesregierung vorgelegt werden.
Der JGHV Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ist als eingetragener gemeinnütziger Verein, der Zusammenschluss der Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdgebrauchshunde in Rheinland-Pfalz, die Mitglied im Jagdgebrauchshundverband (JGHV e.V.) sind.
Als zweitgrößte anerkannte Vereinigung der Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz verfolgt er den Zweck, die jagdkynologischen Interessen der angeschlossenen Mitgliedsvereine in transparenter Form zu bündeln und sie in Abstimmung mit dem JGHV auf Landesebene, insbesondere gegenüber Politik, Organen und Verwaltungen des Landes und anderer Vereine und Verbände zu vertreten und einen Interessensausgleich herzustellen.
Dabei ist im Sinne einer tierschutzkonformen Jagd und des dafür unverzichtbaren Jagdgebrauchs-hundewesens, der Tier- und Naturschutz, die Ausbildung und das Prüfungswesen von Jagd-gebrauchshunden zu fördern und zu sichern, so dass qualifizierte leistungsfähige Jagdhunde für den jagdlichen Einsatz verfügbar sind.
Zu seinen Aufgaben gehört es auch Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und die nicht-jagende Bevölkerung über Jagd und Jagdgebrauchshundewesen aufzuklären. Der JGHV Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. bietet Weiterbildungsmaßnahmen für Hundeführer, Verbandsrichter, Ausbilder in Hundeführerlehrgängen und Vertreter der Mitgliedsvereine an.
Die Nachsuche in der jagdlichen Praxis mit unseren Hunden erfolgt immer nach einem Ereignis, bei dem ein Wildtier verletzt wurde. Sei es ein ungenauer Schuss oder eine Kollision mit einem Fahrzeug.
Unser Auftrag, unser Anspruch und unsere Verpflichtung ist es, dieses Tier zu finden und falls es noch leben sollte, so schnell als möglich von seinen Leiden zu erlösen. Dabei sind wir auf die Unterstützung unserer tapferen Hunde angewiesen. Dieses Handeln mit der Verpflichtung zur gerechten Nachsuche, im Auftrag des Tierschutzes ist in den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder verankert.
Der JGHV Landesverband RLP und seine Mitglieder stehen für eine qualifizierte, saubere und tierschutzgerechte Nachsuche.
Der Menschenschutz und der Tierschutz hat dabei oberste Priorität.
Tierschutz gilt für das Leben und die Gesundheit unserer Hunde, als auch für das nachgesuchte Stück Wild. Die kritische Situation tritt immer bei der freien Arbeit, der erforderlichen Hetze auf das noch lebende kranke Stück, ein. Das Reglement des Internationalen Schweißhundverbandes ISHV sagt dazu :
„Im Sinne des Tierschutzes ist der Hundeführer/Hundeführerin verpflichtet dem Stück, welches im Wundbett oder Wundkessel angetroffen wird, oder in erreichbarer Entfernung verhofft, unter Beachtung der Sicherheitsregeln, so bald als möglich den Fangschuss anzutragen.“
Diese Regel ist von allen unserer Nachsucheführer/innen uneingeschränkt zu beachten und verpflichtend.
Grundsätzlich ist Nachsuchenarbeit Dienst am Wild, Dienst an der Jagd und damit praktizierter Tierschutz.
Sie hat niemals den persönlichen Erfolg zum Inhalt, sondern
ausschließlich die Vermeidung unnötigen Leides.
Selbstdarstellerische Videoaufnahmen mit tierschutzrelevanten Verfehlungen von Mitgliedern in sozialen Medien oder auch privaten Homepages sind jagdschädlich und desavouieren die Arbeit von Nachsucheführern, die in Zurückhaltung tagtäglich ihren Dienst am Wild verrichten
Zuwiderhandlungen werden vereinsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand des JKV RLP
Konzentriert auf der roten Fährte (nach einer Bewegungsjagd)Nachsuche im dichten SchilfNach erfolgreicher Nachsuche
Nachsuche ist Verpflichtung
Die Verpflichtung zur Nachsuche ergibt sich neben den moralisch, ethischen Grundsätzen der waidgerechten Jagd aus den verbindlichen Rechtsnormen des Tierschutzgesetzes und den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder.
Diesen Rechtsnormen entsprechend müssen die Jagdrechtsinhaber nachweisen, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Nachsuche sorgfältig durchgeführt und so lange fortgesetzt werden kann bis das Wild zur Strecke gebracht wird oder auf Grund der vorliegenden Tatsachen angenommen werden muss, dass ein Fehlschuss vorliegt, bzw. das Stück nicht zur Strecke gebracht werden kann.
Nachsuchentätigkeit wird innerhalb der Jägerschaft in der Regel ehrenamtlich in der Freizeit organisiert und durch Hundeführer durchgeführt, die in ihrer beruflichen Bindung freie oder freiere Gestaltungsmöglichkeiten haben. Diese Tätigkeit ist freiwillig, obwohl sie einem gesetzlichen Pflichtbereich angehört.
Die Motivation der Hundeführer ist vorrangig im Tierschutz begründet und wird fortwährend durch diesen Gedanken genährt. Kein anderer Jäger steht so sehr unter dem Eindruck grauenhafter Tierschicksale, keiner ist häufiger mit den schlimmen Folgen übler Schussverletzungen beim Schalenwild konfrontiert wie der Nachsucheführer.
Für die betroffenen Jäger ist eine Nachsuche ein seltener Einzelfall, bei dem sie die geschundene Kreatur meist auch dann erst zu Gesicht bekommen, wenn diese bereits durch einen Fangschuss erlöst ist. So bleibt die erschwerte Nachsuche mit dem Schweißhund nur allzu oft als herausragendes jagdliches Erlebnis in ihrer Erinnerung.
Die sorgfältige Nachsuche aber ist harte und hochqualifizierte Arbeit und nicht im Erlebnisbereich der Jagd anzusiedeln. Bei dieser Arbeit muss beim Hundeführer neben körperlicher Eignung, objektiver Beurteilungsfähigkeit auch Passion und Durchhaltewille mit Erfahrung über das Verhalten des Wildes vereint sein.
Oberflächlichkeit und Dilettantismus hat hier nichts verloren und verlängert die Leidenszeit der verletzten Tiere.
Maßstab für die Entscheidung, ob ein Stück Schalenwild zur Strecke gebracht werden kann oder aufgegeben werden muss, kann aber nur die Nachsuche mit dem gut ausgebildeten, gut geführten und erfahrenen Schweißhund sein.
Schweißhundearbeit ist nicht vergleichbar mit der Arbeit von Stöberhunden oder Vorstehhunden vor dem Schuß. Um keine falsche Interpretation aufkommen zu lassen, ich möchte auf keinen Fall die Arbeit anderer Gebrauchshundeschläge abqualifizieren. In jeder Rasse gibt es viele Hunde, die ihre Arbeit auf hohem Niveau erfüllen. Aber es gibt auch in jeder Rasse Hunde, die weniger gut ausgebildet und geführt sind. Nehmen wir z.B. einen Stöberhund, der nicht gut stöbert, oder einen Vorstehhund, der nicht gut sucht und einen Erdhund , der nicht gut sprengt weil er zu wenig Gelegenheit hat; alle negativen Arbeiten dieser Hunde haben gemeinsam, dass der Jagderfolg eingeschränkt ist. Aber die Sau, die gesucht und nicht gefunden wurde, der Fasan und der Fuchs sind gesund und erfreuen sich weiterhin eines normalen Lebens.
Der schlecht ausgebildete und wenig geführte Schweißhund, der aus welchen Gründen auch immer, seinen hohen Grad an Spezialisierung nicht erreichen konnte, ist ethisch ganz anders zu bewerten. Versagt er bei seiner Aufgabe, nämlich das kranke Wild zu finden ggfl. zu hetzen und zu stellen, so bleibt in der Dickung ein Stück Wildbret liegen (für den Tierschutz belanglos weil es tot ist) oder aber es bleibt ein krankes Tier mit schlimmsten Verletzungen in der Dickung sitzen, welches qualvolle Tage ,Wochen und Monate vor sich hat und in dieser Zeit bis zum Skelett abmagert.
Nicht jeder Hund lässt sich für diese Spezialistenarbeit ausbilden und auch nicht jeder Führer. Wer der jagenden Öffentlichkeit suggeriert, dies wäre möglich und unbedingt notwendig, der irrt gewaltig und agiert kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes.
Reinhard Scherr
Text und Fotos mit freundlicher Genhemigung von Reinhard Scherr
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft BMEL 55/23
Ariane Kari wird erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung – Bundeskabinett beschließt Besetzung
Ariane Kari wird erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung
Bundeskabinett beschließt Besetzung
Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag von Bundesminister Cem Özdemir Ariane Désirée Kari zur Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz berufen. Sie ist bisher stellvertretende Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg und wird ihr neues Amt Mitte Juni 2023 antreten.
Bundesminister Cem Özdemir: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit Ariane Kari eine ausgewiesene Expertin mit langjähriger tierschutzfachlicher Erfahrung zu gewinnen. Ich bin überzeugt, dass sie mit ihrer Arbeit wichtige Impulse setzen und den gesamtgesellschaftlichen Diskurs und Dialog im Bereich des Tierschutzes mit fachlicher Expertise begleiten und fördern wird. Mein Ministerium setzt damit einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. Das zeigt, wie wichtig der Bundesregierung das Thema Tierschutz ist. Viele Bundesländer haben sich mit entsprechenden Landesbeauftragten bereits auf den Weg gemacht. Mit der Schaffung des Amtes auf Bundesebene werden wir den Tierschutz in Deutschland strukturell und institutionell weiter stärken.“
Ariane Kari: „In der Arbeit als Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz sehe ich eine große Chance, den Tierschutz voranzubringen. Ich freue mich sehr darauf, Tieren auf Bundesebene eine Stimme zu geben und sie zum Beispiel in Gesetzgebungsverfahren zu vertreten. Außerdem werde ich immer wieder den Fokus auf Missstände im Umgang mit Tieren richten, damit diese von den zuständigen Stellen behoben werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird sein, als Ansprechpartnerin für Organisationen sowie für Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Tierschutz oder der Tierhaltung befassen, zur Verfügung zu stehen und ihren Anregungen Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt werde ich mit Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit mehr Wissen über die Bedürfnisse von Tieren vermitteln – denn Wissen schützt Tiere.“
Die Beauftragte soll politisch und fachlich unabhängig arbeiten. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen dabei unter anderem:
• Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen
• Beteiligung bei Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Tierschutzes und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
• Zusammenarbeit und Austausch mit den für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder und den in den Ländern bestellten Landesbeauftragten für den Tierschutz
• Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und aktuellen Tierschutzthemen
• Austausch mit bundes- und landesweit tätigen Tierschutz- und Tierhalterorganisationen
• Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Beauftragten in der Öffentlichkeit
• Erstellung und Veröffentlichung eines regelmäßigen Tätigkeitsberichts über die Arbeit der Beauftragten
Zur Person:
Ariane Désirée Kari wurde 1987 in Pforzheim geboren. Sie ist seit 2016 in der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg tätig und übernahm hier 2017 das Amt der stellvertretenden Landestierschutzbeauftragten.
Nach erfolgreicher Approbation als Tierärztin im Jahr 2012 qualifizierte sich Frau Kari 2015 im Rahmen einer Weiterbildung zur Amtstierärztin und erwarb 2019 die tierärztliche Zusatzbezeichnung Tierschutz. Sie konnte sich zudem zur Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen weiterbilden.
Seit 2022 ist Ariane Kari außerdem Fachtierärztin für Tierschutz. Darüber hinaus war Frau Kari von 2012 bis 2014 als Mitarbeiterin der Stabsstelle für Ernährungssicherheit im Regierungspräsidium Tübingen im Bereich der Tierarzneimittelüberwachung tätig und hatte von 2014 bis 2016 die stellvertretende Tierschutzreferatsleitung im Veterinäramt Rhein-Neckar-Kreis (Wiesloch) inne.
Ariane Kari wird ihr Amt am 12. Juni 2023 antreten und sich bei einem Termin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft öffentlich vorstellen. Dazu wird das BMEL rechtzeitig einladen.
Am Samstag, den 3. September 2022 trafen sich auf Einladung des JGHV Landesverbandes Rheinland-Pfalz 24 Jägerinnen und Jäger im Gemeindehaus in Schlierschied im Hunsrück. Sie wollten vom Lehrgangsleiter und langjährigen anerkannten Nachsucheführer Reinhard Scherr mehr darüber erfahren, wie es dem Wild ergeht, wenn der Schuss nicht dort sitzt, wo sie hingezielt hatten. Schmerzen und Leid des beschossenen Stückes sind unweigerlich die Folge, so Scherr, und weiter: „Dieses Leid so kurz wie möglich zu halten seien nicht nur waidgerecht, sondern tierschutzkonforme Pflicht jeder Waidfrau und -mannes.“
Gebrächschüsse, Laufschüsse, Waidwundschüsse und Schüsse mit unpassender Munition sind nur einige Beispiele aus seinem großem Erfahrungsschatz, die lange und aufwändige Nachsuchen zur Folge haben können. Und – die Pflicht des Schützen, diese Fehlschüsse zu verhindern beginnt weit vor dem Schuss, z.B. mit regelmäßigem Schießtraining oder der Wahl der richtigen Munition. Unterstützt wurde er durch den ebenfalls bestätigten Nachsucheführer Hartmut Frohnweiler, Förster im zum Forstamt Simmern gehörenden Staatswald Schlierscheid, in dem der praktische Teil stattfand. In sechs von den beiden Nachsucheführern sorgfältig vorbereiteten Szenarien wurden verschiedene Anschüsse präsentiert. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, sich dort im Finden und Lesen der Pirschzeichen zu üben, die Scherr ausführlich erklärte und deutete.
„Lassen Sie vermeintlich „sichere Vorbeischüsse“ kontrollieren“, so der eindringliche Appell Scherrs. Bei Drückjagden, so seine Erfahrung, wurde bei mindestens einem Viertel der Kontrollsuchen auf sogenannte „Fehlschüsse“, bei denen die Schützin oder der Schütze sicher waren, vorbei geschossen zu haben, ein Stück gefunden.
Bild 1: Reinhard Scherr erklärt den Teilnehmern das erste von sechs Anschuss-Szenarien (Foto: privat)Bild 2: Reinhard Scherr beschreibt die Wirkung eines Gebräch-Schusses anhand der gefundenen Pirschzeichen (Foto: privat)Bild 3: Hartmut Frohnweiler mit seiner erfahrenen Schweißhündin und Reinhard Scherr (Foto: privat)
Am 24.07.2022 fand der 108. Verbandstag des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wieder im gewohnten Umfeld im Maritim – Hotel in Fulda statt. Bei herrlichem Sommerwetter konnte JGHV Präsident, Karl Walch zahlreiche Delegierte und Gäste begrüßen.
Im 123. Jahr seines Bestehens konnte die Versammlung neben den inhaltsreichen und ambitionierten Grußwortrednern von DJV, VDH und LJV-Hessen zum ersten Mal nach Ende des II. Weltkrieges den Präsidenten des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV), Herrn Dr. Walter Anzböck begrüßen. Die Herausforderungen beider Länder sind, wie könnte es anders sein, sehr ähnlich, ja, nahezu identisch. Ein enger Schulterschluss beider Verbände ist über die Grenzen sinnvoll, notwendig und für die Zukunft sicherlich erstrebenswert.
Wichtige Tagesordnungspunkte waren die Neufassung der „Ordnung für das Verbandsrichterwesen“, die Vorstellung des Gütesiegels „Ausbildungsleiter – vom JGHV empfohlen“ aber auch allgemeine, verbandspolitisch wichtige Themen um Ausbildung, Führung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden aller Rassen.
Bei den anstehenden Wahlen wurden die bisherigen Präsidiumsmitglieder und die Angehörigen der beiden Disziplinarkammern mit überwältigender Mehrheit in ihren Ämtern bestätigt und wiedergewählt.
Dr. Walter Anzböck, JGHV Präsident ÖsterreichTeilnehmerPräsidium JGHV: v. l. Präsident Karl Walch, Beisitzer Josef Rieken, Vizepräsident Friedhelm Röttgen, Beisitzerin Anja Blank, Obmann für das Prüfungswesen Josef Westermann.